Rolle rückwärts in Brüssel: Zieht die EU beim KI-Gesetz jetzt heimlich die Notbremse?

Rolle rückwärts in Brüssel: Zieht die EU beim KI-Gesetz jetzt heimlich die Notbremse?
©Axel Breuer / Gemini

Das Tinte unter dem historischen „AI Act“ der Europäischen Union ist noch nicht einmal richtig getrocknet, da plant Brüssel offenbar schon das erste massive Downgrade. Wer die aktuellen juristischen Entwicklungen verfolgt, reibt sich unweigerlich die Augen. Wie ein aktuelles Briefing der renommierten Wirtschaftskanzlei Möhrle Happ Luther (MHL) vom März 2026 aufdeckt, bereitet die EU derzeit einen sogenannten „Digital Omnibus“ vor. Hinter diesem unscheinbaren bürokratischen Begriff versteckt sich ein Gesetzespaket, das eine spürbare Entlastung bei der KI-Regulierung und dem Datenschutz bringen soll. Für die digitale Wirtschaft, und insbesondere für Publisher und Start-ups, liest sich dieser Entwurf wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk – und gleichzeitig wie ein unfreiwilliges Schuldeingeständnis der Politik.

Der Frontalangriff auf das DSGVO-Korsett Die wohl explosivste geplante Änderung betrifft unseren alten Bekannten: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laut dem MHL-Bericht soll die Verarbeitung pseudonymer Daten künftig komplett aus dem Anwendungsbereich der DSGVO fallen, sofern der Datenverarbeiter selbst keinen Schlüssel zur Re-Identifizierung der Personen besitzt. Für dein Online-Magazin und den automatisierten Anzeigenverkauf wäre das ein absoluter Gamechanger. Programmatische Werbung und das Training von KI-Modellen zur Content-Personalisierung leben von Daten. Wenn diese pseudonymisierten Datenströme künftig ohne die ständige Angst vor DSGVO-Millionenstrafen verarbeitet werden können, fallen massive Barrieren für die Monetarisierung weg.

Gesundheitsdaten und die Befreiung von der Schulungspflicht Auch an anderen Stellen wird der Rotstift angesetzt. So soll die Nutzung von hochsensiblen Gesundheitsdaten zu KI-Trainingszwecken plötzlich zulässig werden, wenn dies der Erkennung und Korrektur von algorithmischem Bias (also Voreingenommenheit) dient. Ein eleganter rhetorischer Kniff der EU: Man erlaubt die Datenverarbeitung unter dem Deckmantel der Fairness.

Gleichzeitig rudert Brüssel bei der unternehmerischen Verantwortung zurück. Die starre Pflicht, alle Mitarbeitenden flächendeckend im Umgang mit KI zu schulen, soll aufgeweicht und die Verantwortung auf die Mitgliedsstaaten verlagert werden. Künftig sollen staatliche Leitfäden ausreichen. Lediglich Betreiber von echten „Hochrisiko-KI-Systemen“ bleiben weiterhin in der Pflicht. Für den durchschnittlichen Verlag oder E-Commerce-Betreiber, der KI zur Texterstellung oder Bildgenerierung nutzt, bedeutet das eine enorme administrative und finanzielle Entlastung.

Der ki4b-Kommentar: Ein Pflaster für ein selbstgemachtes Problem Machen wir uns nichts vor: Dieser „Digital Omnibus“ ist keine plötzliche europäische Liebe zur Innovation. Es ist die reine Panik. Die EU-Kommission hat schlichtweg erkannt, dass sie mit der extrem strikten Kombination aus KI-Verordnung und DSGVO die heimische Digitalwirtschaft an die Wand fährt. Während US-Giganten und asiatische Start-ups mit Vollgas skalieren, verbringen europäische Gründer ihre Zeit damit, Compliance-Ordner zu füllen. Der Omnibus-Entwurf ist der verzweifelte Versuch, den Exodus von KI-Kapital und Talenten aus Europa in letzter Sekunde zu stoppen.

Doch die Freude der Wirtschaft sollte gedämpft bleiben. Wie die Kanzlei Möhrle Happ Luther völlig richtig anmerkt, handelt es sich aktuell nur um einen Entwurf. Bis das Europäische Parlament und der Ministerrat dieses Paket durchgewinkt haben, werden noch unzählige Debatten geführt und Verwässerungen stattfinden. Die bittere Realität für Unternehmen bleibt: Was wir jetzt brauchen, ist absolute Rechtssicherheit, um Investitionen in automatisierte KI-Workflows zu tätigen. Was wir stattdessen bekommen, ist die vage Hoffnung auf zukünftige Ausnahmeregelungen. Wer sein Geschäftsmodell heute auf KI aufbaut, muss also weiterhin extrem agil bleiben und sich nicht auf die Mühlen der Brüsseler Gesetzgebung verlassen.

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